Verbraucher-Tipps:
Unfall

Ein richtiger Versicherungsschutz fängt beim Wissen über mögliche Gefahren und Risiken an. Hier finden Sie einige wertvolle Tipps.
Geld zurück beim privaten Unfallschutz
Der gesetzliche Unfallschutz weist enorme Lücken auf: Außerhalb der Kindergarten- oder Schulzeit bzw. des Arbeitslebens hilft nur privater Unfallschutz.

Vorsorge im Doppelpack
Besonders attraktiv ist die Unfallversicherung mit Geld-Zurück-Garantie (UBR), denn sie ist gleichzeitig eine Kapitalanlage. Die eingezahlten Beiträge werden nach Vertragsende zurückgezahlt. Garantiert - ob vorher etwas passiert ist oder nicht - und eine Gewinnbeteiligung gibt es noch dazu.

Tipp: Werden die Beiträge zur UBR in einer Summe auf ein Depotkonto eingezahlt, bringen sie gleich zwei Mal Zinsen.

Kinder sind besonders gefährdet
80 % aller Unfälle ereignen sich da, wo der gesetzliche Unfallschutz nicht greift. Mit der Kinder-UBR können Eltern, Großeltern oder Paten ihrem Schützling gleich zwei Mal Gutes tun: Optimaler Unfallschutz (bis max. zum 21. Lebensjahr) und Kapitalauszahlung bei Vertragsende.

Unfallschutz für die besten Jahre
Geld zurück gibt es auch beim LVM-Unfallschutz 55 plus. Aktive Menschen ab 55 Jahre genießen Unfallschutz nach Maß bis zum Alter von 75 und sparen gleichzeitig Kapital an. Ganz ohne Risiko.

Neue Rechtssprechung für Unfälle im europäischen Ausland
Ein Unfall ist schon schlimm genug. Doch passiert er auch noch im Ausland, ist der Ärger zumeist vorprogrammiert. Der Versicherer des Schadenverursachers kann laut Beschluss des Bundesgerichtshofs in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Gerichtshof ab sofort an dem für den Heimatort des Geschädigten zuständigen Gericht verklagt werden. Mit dieser Entscheidung haben die Gerichte die rechtliche Situation von Urlaubern erheblich verbessert. Seit Anfang 2003 kann man sich als Geschädigter an einen zur Schadensregulierung befugten Beauftragten des ausländischen Versicherers im Inland wenden. Wenn es jedoch zu keiner Einigung kam, musste der Versicherer bisher an seinem ausländischen Geschäftssitz verklagt werden.

Dazu heißt es in der Urteilsbegründung unter anderem: „Dem Geschädigten das Recht zu verweigern, vor dem Gericht des Ortes seines eigenen Wohnsitzes zu klagen, würde ihm nämlich einen Schutz vorenthalten, der demjenigen entspricht, der anderen ebenfalls als schwächer angesehenen Parteien in Versicherungsrechts-Streitigkeiten eingeräumt wird.“

Tipp: Beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist eine Broschüre zu Fragen der Schadensregulierung nach einem Kfz-Unfall erhältlich. Unter dem Titel „Ein Autounfall, was tun?“ wird darin die Problematik von Unfällen im Ausland erörtert. Das vorgenannte Urteil findet dort allerdings noch keine Berücksichtigung.

Kleine Kinder, kleine Sorgen?
Kinder sind übermütig, unbekümmert und neugierig. Vielleicht einer der Gründe für eine traurige Statistik: Etwa 1,5 Millionen Kinder werden in Deutschland jedes Jahr bei einem Unfall verletzt. Nicht nur auf der Straße, sondern viel häufiger noch in ihrer gewohnten Umgebung: zu Hause, auf dem Spielplatz nebenan oder bei Freunden. Etwa 4 von 5 Unfällen ereignen sich in der Freizeit.

Einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben Kinder dann nicht. Bei einem Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg gibt es für Kinder bis zum vierzehnten Lebensjahr eine maximale monatliche Rente von 500 Euro. Sie reicht bei weitem nicht aus, um den Lebensunterhalt des Kindes zu sichern.

Tipp: Eine Kinder-Unfallversicherung bietet Schutz rund um die Uhr, in der Schule und in der Freizeit. Empfehlenswert ist eine Invaliditätssumme von mindestens 80.000 Euro. Zum Schutz vor schwerwiegenden Unfallfolgen vereinbaren Sie am besten eine Progression.

Ehrenamtliche ohne Unfallschutz
Was viele als unfair betrachten, hat eine gesetzliche Grundlage: Ehrenamtliche genießen keinen gesetzlichen Unfallschutz. Wer beispielsweise für Vereine oder Kirchen ehrenamtlich tätig ist, hat demnach bei einem Unfall keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Eine gesetzliche Rente erhält nur, wer in einem Arbeitsverhältnis steht. Unfälle auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause sind versichert.

Tipp: Vereine oder Kirchengemeinden können für die ehrenamtlichen Helfer eine Gruppenunfallversicherung abschließen. Sie schützt zu besonders günstigen Konditionen während der ehrenamtlichen Tätigkeit. Noch besser ist es für Ehrenamtliche, selbst eine private Unfallversicherung abzuschließen. Sie schützt rund um die Uhr - im Beruf, im Ehrenamt und in der Freizeit.