Als Landwirt haften Sie für alle Schäden, die durch Ihre gewerbliche oder betriebliche Tätigkeit
verursacht wurden. Sie müssen auch für die Fehler Ihrer Angestellten oder Hilfskräfte einstehen.
Ebenso haften Sie für Umweltschäden, die durch den Betrieb oder Besitz umweltschädlicher Anlagen (z.B. Öltank, Biogasanlagen)
entstanden sind.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie ein Verschulden trifft oder nicht.
Seit November 2007 gilt das
Umweltschadensgesetz!
Hier schützt Sie unsere
neue Umweltschadensversicherung.